BayKommun AöR
BayKommun AöR
Januar 2025

🥨 Das BayKommun-Briefing

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit dem heutigen BayKommun-Briefing möchten wir Euch wichtige Hintergrundinformationen zu unserem DigitalMarkt liefern. Ihr erfahrt, warum ein Vertragsschluss über den DigitalMarkt zwingend notwendig ist, auch schon für bereits angebundenen Kommunen. Zusätzlich gibt es nützliche Hinweise und Informationen für Eure Kommune. 

Viel Freude beim Lesen!

Mit herzlichen Grüßen

Euer Team der BayKommun

Der DigitalMarkt der BayKommun:
EfA-Leistungen rechtssicher bestellen.

Am 30. Oktober 2024 ging der DigitalMarkt der BayKommun online! Damit steht bayerischen Kommunen eine zentrale Plattform zur Verfügung, um EfA-Leistungen und Online-Dienste rechtssicher zu bestellen und nachzunutzen. Seit Ende 2024 können, dank der Freigabe der notwendigen Sub-Nachnutzungsverträge durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales, EfA-Leistungen direkt über den DigitalMarkt abgewickelt werden.

Warum ist der DigitalMarkt notwendig?

Vertragsabschluss: Für ALLE EfA-Dienste muss die Leistung im DigitalMarkt bestellt werden. Grundlage für die rechtssichere Weitergabe ist ein Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag mit der BayKommun, die als juristisch inhousefähige Einheit im Auftrag des Freistaates und der Ministerien handelt. Nur mit diesem Vertrag können die Leistungen rechtlich übermittelt werden.

Rechtssichere Authentifizierung: Das Unternehmenskonto ist die Basis für den digitalen Vertragsabschluss und deshalb unverzichtbar, um die Bestellung rechtssicher abzuschließen.

Kostenstruktur: EfA-Leistungen werden paritätisch vom Freistaat und den Kommunen finanziert. Die Digitalumlage wird basierend auf der Einwohnerzahl berechnet. Die ersten Bescheide, die Ende 2024 verschickt wurden, geben einen Anhaltspunkt für die künftigen Kosten.

Zukünftige Erweiterungen: Weitere Leistungen könnten in die BayernPackages aufgenommen werden, was zu einer Erhöhung der Umlage führen kann.

Die nächsten Schritte

Für Ämter, die EfA-Leistungen bereits nachnutzen:

  1. Mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
  2. Die gewünschte Leistung bestellen.
  3. Vertrag und Unterlagen erhalten und damit die rechtliche Grundlage abschließen.
  4. Nach technischer Anbindung des Dienstes den Link zum Onlineantrag im BayernPortal hinterlegen.
  5. Den Link über das BayKommun-Ticket übermitteln, das automatisch bei der Bestellung im DigitalMarkt angelegt wird.


Für Ämter, die noch keine EfA-Leistungen nutzen:

  1. Mit dem "Mein Unternehmenskonto" im DigitalMarkt registrieren.
  2. Die gewünschte Leistung bestellen.
  3. Vertrag und Unterlagen erhalten und damit die rechtliche Grundlage abschließen.
  4. Der IT-Dienstleister wird über die gewünschte Einrichtung informiert und übernimmt die technische Anbindung.
  5. Nach technischer Anbindung des Dienstes den Link zum Onlineantrag im BayernPortal hinterlegen. Den Link über das BayKommun-Ticket übermitteln, das automatisch bei der Bestellung im DigitalMarkt angelegt wird.

Alle Informationen auf einen Blick

Jeder Steckbrief im DigitalMarkt enthält wichtige Infos zu den Leistungen, darunter auch die OZG-ID.

Supportgruppen zu den Leistungen aus dem DigitalMarkt mit:  
  • Unterstützung
  • Updates zu spezifischen Leistungen
  • Erfahrungsaustausch mit bereits angebundenen Kommunen
sind gebündelt in unserem BayKoNet zu finden - der zentralen Plattform für alle Informationen und den Austausch rund um die digitalen Verwaltungsleistungen.

Ebenfalls empfehlen wir einen Blick in die FAQs auf unserer Website. Dort findet ihr neben DigitalMarkt-Themen auch weitere nützliche Infos rund um die Verwaltungsdigitalisierung.

Falls ihr noch keinen Zugang zum BayKoNet habt: 

Kontakt
Habt ihr Fragen? Schreibt uns jederzeit an projekt@baykommun.bayern oder meldet Euch direkt im BayKoNet.

Hinweis: Zusammenarbeit mit Dienstleistern

In der Zusammenarbeit mit den bereitstellenden Dienstleistern gibt es aktuell noch Optimierungspotenzial. Es kann vorkommen, dass Reaktionszeiten variieren und die Einrichtung der Dienste mehr Zeit in Anspruch nimmt als geplant.

Die BayKommun übernimmt in diesem Kontext ausschließlich die koordinierende Rolle und steht als unterstützender Ansprechpartner zur Verfügung. Gleichzeitig sind wir auf die Zuarbeit der Dienstleister angewiesen. Um die Abläufe transparenter zu gestalten, werden künftig sämtliche Anfragen an Dienstleister auch im BayKommun-Ticketsystem dokumentiert.

Vielen Dank für Euer Verständnis und die enge Zusammenarbeit!