Vertragsabschluss: Für ALLE EfA-Dienste muss die Leistung im DigitalMarkt bestellt werden. Grundlage für die rechtssichere Weitergabe ist ein Sub-Sub-Nachnutzungsvertrag mit der BayKommun, die als juristisch inhousefähige Einheit im Auftrag des Freistaates und der Ministerien handelt. Nur mit diesem Vertrag können die Leistungen rechtlich übermittelt werden.
Rechtssichere Authentifizierung: Das Unternehmenskonto ist die Basis für den digitalen Vertragsabschluss und deshalb unverzichtbar, um die Bestellung rechtssicher abzuschließen.
Kostenstruktur: EfA-Leistungen werden paritätisch vom Freistaat und den Kommunen finanziert. Die Digitalumlage wird basierend auf der Einwohnerzahl berechnet. Die ersten Bescheide, die Ende 2024 verschickt wurden, geben einen Anhaltspunkt für die künftigen Kosten.
Zukünftige Erweiterungen: Weitere Leistungen könnten in die BayernPackages aufgenommen werden, was zu einer Erhöhung der Umlage führen kann.
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