OSiP steht für ein digitales Verfahren zur personenbezogenen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung mit nationaler und internationaler Anerkennung. Unternehmen, Verbände und Behörden bis zu den Kommunen können OSiP nutzen, um personenbezogene Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen vor der Gewährung des Zugangs zu sicherheitsrelevanten oder „nicht allgemein zugänglichen Bereichen“ durchzuführen.
OSiP ermöglicht die automatisierte und medienbruchfreie Integration einer Vielzahl von Beteiligten und Nutzergruppen, einschließlich der Erkenntnisstellen. Durch einheitliche Standards werden so die Voraussetzungen für hocheffiziente Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen in verschiedensten Anwendungsbereichen geschaffen, wie z.B. in der Luftsicherheit, bei der Einbürgerung sowie im Atom-, Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht. Dabei gewährleistet OSiP selbstverständlich höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards.
Die Vorteile von OSiP liegen auf der Hand:
- Effizienz: Mit OSiP können Anträge innerhalb weniger Tage vollständig bearbeitet werden.
- Reibungslose Zusammenarbeit: Der elektronische Datenaustausch in OSiP ermöglicht eine reibungslose Kooperation zwischen allen beteiligten Stellen.
- Flexibilität: OSiP ist erweiterbar und kann an neue rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden.
- Kostenfreiheit: Die Nutzung von OSiP wird für die Kommunen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Wir sind davon überzeugt, dass OSiP die Art und Weise, wie personenbezogene Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt werden, revolutionieren wird.
Interessiert an OSiP? Wir laden Sie herzlich zu einer virtuellen Informationsveranstaltung am Mittwoch, 3. Juli 2024, 14:00 Uhr, ein.
Anmeldungen erbitten wir bis spätestens Mittwoch, 19. Juni 2024, per E-Mail an Sachgebiet-I1@stmi.bayern.de. Die Zugangsdaten werden Sie rechtzeitig vor der Konferenz erhalten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch! Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an David Kuhn.
|