Relevant für Ausländerbehörden
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Absprache mit dem Bay. StMI wollen wir Sie auf diesem Wege über die Fristverlängerung zur Kostenübernahme der Implementierung der EfA-Leistung „Verpflichtungserklärung“ informieren.
Mit einer Verpflichtungserklärung bekunden eine Person oder eine Organisation gegenüber den Ausländerbehörden ihre Bereitschaft, die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person, die sie nach Deutschland eingeladen haben, zu tragen, sofern diese nicht genügend eigene finanzielle Mittel im Rahmen einer Visumbeantragung nachweisen kann.
Nahezu alle bayerischen Ausländerbehörden haben sich entschieden, die EfA-Leistung „Verpflichtungserklärung“ zu nutzen. Die letzte Frist bis zum Abschluss der Implementierung des Onlinedienstes wurde nun vom 30.11.2023 auf den 15.12.2023 verlängert.
Wenn Sie Interesse angemeldet haben, sollten Sie bereits eine Informationsmail mit Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), Testlink und weiteren Informationen erhalten haben.
Außerdem bitten wir um schnellstmögliche Rücksendung der AVV an die Funktionsadresse verpflichtungserklaerung-support@ekom21.de, sollten Sie dies noch nicht veranlasst haben. Die zum Onboarding erforderlichen Schritte finden Sie auf den Seiten 10 und 11 der Anlage. Zusätzlich bittet der IT-Dienstleister um Nennung eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, um Verzögerungen zu vermeiden.
Sollten Sie die Implementierung bereits abgeschlossen haben oder kein Interesse an der Nachnutzung der EFA-Leistung „Verpflichtungserklärung“ haben, betrachten Sie diese E-Mail bitte als gegenstandslos.
Rückfragen können jederzeit an projekt@baykommun.bayern gestellt werden.
Zusätzliche Informationen finden sich hier.
Euer Team der BayKommun
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